Tel. 08868 2599877
Dieses Grundstück liegt im Außenbereich der Gemeinde Prem und unterliegt damit ausschließlich den Regelungen des § 35 BauGB. Das bedeutet. Bauliche Maßnahmen und Nutzungen sind nur dann genehmigungsfähig, wenn sie einem privilegierten land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb oder einem vergleichbaren, nach § 35 BauGB begünstigten Zweck dienen. Auf dem Grundstück befindet sich ein bestehender Stadel, der aktuell als landwirtschaftliche Betriebs- bzw. Lagerfläche genutzt werden kann (z. B. Unterstand, Gerätescheune, Lager). Eine Wohnnutzung ist nicht zulässig.
Wichtig und transparent:
Sollte das Grundstück nicht von einem landwirtschaftlichen oder entsprechend privilegierten Betrieb erworben werden, ist der vorhandene Stadel baurechtlich nicht dauerhaft gesichert. In diesem Fall kann seitens der Baubehörde die Beseitigung des Gebäudes verlangt werden. Der Kauf richtet sich daher ausdrücklich an Käufer, die die landwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen oder diese nachweislich herstellen können.
Gerade für:
aktive Landwirte
landwirtschaftliche Nebenerwerbsbetriebe
Tierhalter (sofern zulässig)
Betriebe mit Flächenbedarf im Außenbereich
bietet dieses Grundstück eine seltene und wertvolle Möglichkeit, betriebsnotwendige Flächen in einer begehrten Allgäuer Region zu erwerben und langfristig zu sichern.
Die großzügigen, zusammenhängenden Flächen eröffnen vielfältige landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten von Eigenbewirtschaftung über Wiesen- oder Ackerflächen bis hin zu betrieblich notwendigen Nebengebäuden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ob und in welchem Umfang zusätzliche bauliche Maßnahmen genehmigungsfähig sind, entscheidet ausschließlich das zuständige Bauamt bzw. die Gemeinde Prem. Eine Bauvoranfrage wird ausdrücklich empfohlen.
Dieses Angebot richtet sich bewusst an Käufer mit landwirtschaftlichem Hintergrund, die die rechtlichen Rahmenbedingungen des Außenbereichs kennen und schätzen und den Wert von Grund und Boden als langfristige Grundlage ihres Betriebs verstehen.
Weitere und zusätzliche Informationen zur Immobilie erfahren Sie unter: https://www.urbangoodliving.de/immobilien-angebote
Highlights auf einen Blick
Flächenpaket: 1.005 m² Grundstück mit Scheune + ca. 6.045 m² Landwirtschaftsfläche (~7.050 m² gesamt) sofort verfügbar.
Nutzung: Landwirtschaftliche Betriebs-/Lagerzwecke, Unterstellmöglichkeiten; keine Wohnfläche.
Lage & Umfeld: Ruhige Allgäu-Lage mit Bergblick, gute Anbindung über B16/B17 Richtung Schongau/Kaufbeuren; Seen, Wander- und Radwege in der Nähe.
Infrastruktur
Prem selbst bietet eine ruhige, dörfliche Umgebung mit Kindergarten und Grundschule. Einkaufsmöglichkeiten, Ärzte und weiterführende Schulen finden sich in den Nachbargemeinden Steingaden, Lechbruck am See oder Halblech. Die nahegelegenen Städte Schongau und Marktoberdorf sind in rund 15–20 Autominuten bequem erreichbar.
Verkehrsanbindung
Die Lage überzeugt durch ihre gute Anbindung an die B16 und B17, die eine schnelle Verbindung in Richtung Augsburg, Landsberg am Lech, Schongau oder Kaufbeuren ermöglichen. Die Autobahn A96 (München–Lindau) erreichen Sie in ca. 30 Minuten, nach München benötigen Sie rund 90 Minuten.
Freizeit & Umgebung
Das Ostallgäu zählt zu den attraktivsten Freizeitregionen Bayerns. In unmittelbarer Nähe laden der Lechsee, der Forggensee sowie zahlreiche weitere Badeseen zum Verweilen ein. Wander- und Radwege beginnen direkt vor Ort. Im Winter stehen Ihnen Skigebiete und Loipen in kurzer Entfernung zur Verfügung. Weltberühmte Sehenswürdigkeiten wie die Königsschlösser Neuschwanstein und Hohenschwangau sind in ca. 20 Autominuten erreichbar.
Besonderheit
Mit der Kombination aus zentraler Ortsrandlage und großzügigen landwirtschaftlichen Flächen ist dieses Objekt eine seltene Gelegenheit für Landwirte, Selbstversorger oder Anleger, die den Wert von Grund und Boden in einer begehrten Region zu schätzen wissen.
Dieses Exposé wurde mit Sorgfalt zusammengestellt. Alle darin enthaltenen Angaben über das Objekt und Grundstück beruhen auf Informationen des Verkäufers oder der Verkäuferin. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit können und werden wir nicht übernehmen.
Der Makler-Vertrag mit uns und/oder unserem Beauftragten kommt durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen zustande. Die Käufercourtage in Höhe von 3,57 % auf den Kaufpreis einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer ist bei notariellem Vertragsabschluss verdient und fällig wenn nicht im Exposè anderst ausgeschrieben.
Das gesamte Inventar ist im Kaufpreis nicht enthalten.
Weitere und zusätzliche Informationen zur Immobilie erfahren Sie unter: https://www.urbangoodliving.de/immobilien-angebote
Geldwäsche
Als Immobilienmakler, sind wir nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Diese Immobilie ist genau das, was Sie gesucht haben? Dann fordern Sie jetzt weitere Informationen an.