Grundsteuerreform in Deutschland ab 2025 – Wie teuer wird es wirklich

Die Grundsteuerreform, die ab 2025 in Deutschland in Kraft tritt, sorgt derzeit für erhebliche Unruhe unter Immobilieneigentümern. Viele haben bereits erste Bescheide  erhalten und stellen fest, dass die neuen Bodenrichtwerte oft höher ausfallen als bisher. Doch was steckt hinter dieser Reform, und wie wirkt sie sich auf Eigentümer und Kaufinteressenten in Bayern aus?

Hintergrund der Grundsteuerreform

Die Grundsteuerreform wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 angestoßen und hat das Ziel, die Grundsteuer neu zu berechnen. Die bisherige Bewertungsgrundlage, die auf Werten aus den Jahren 1964 (West) und 1935 (Ost) basierte, wurde als nicht mehr zeitgemäß eingestuft. Als wichtige Einnahmequelle für Städte und Gemeinden, fließen jährlich etwa 15 Milliarden Euro aus der Grundsteuer in die kommunalen Kassen.

Die gestiegenen Immobilienwerte der vergangenen Jahrzehnte führten jedoch zu massiven Wertsteigerungen und ließen auch die Bodenrichtwerte steigen – eine entscheidende Grundlage für die neue Grundsteuerberechnung. Dadurch ergibt sich im Ergebnis, dass viele Immobilieneigentümer ab 2025 höhere Grundsteuerbeträge zahlen müssen.

Reaktion der Eigentümer

Die neuen Bescheide stoßen bei fast drei Millionen Betroffenen auf Widerspruch. Viele Eigentümer haben Bedenken und fürchten, dass sie nach der Reform deutlich mehr Grundsteuer zahlen müssen. Deshalb reichen sie massenweise Einspruch gegen ihre Grundsteuerbescheide ein.

Maßnahmen der Bundesländer zum Schutz der Eigentümer

Fünf Bundesländer (Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) möchten im Interesse der Eigentümer sicherstellen, dass die Gemeinden durch die Reform keine höheren Beträge einfordern können. Dazu wollen sie die Hebesätze bei der Grundsteuerberechnung beschränken, um die gestiegenen Immobilienwerte nicht kostentreibend auswirken zu lassen.

Ausblick für Bayern

In Bayern sollten Immobilieneigentümer und Kaufinteressenten die Auswirkungen der Grundsteuerreform genau im Blick behalten. Die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte basiert auf den von den Eigentümern eingereichten Daten, die sie in Form einer Grundsteuererklärung an die Finanzämter übermittelt haben. Die neuen Grundsteuerbescheide werden erst Ende 2024 versendet und geben dann erst Auskunft über die ab 2025 zu zahlende Grundsteuer.

Die hohen Einspruchsquoten gegen die Reform zeigen, dass viele Immobilieneigentümer mit Unsicherheit und Unzufriedenheit reagieren. Experten raten dazu, bei Bedenken innerhalb eines Monats nach Erhalt des Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheids Einspruch einzulegen.

Herausforderungen für Städte und Gemeinden

Für viele Städte und Gemeinden in Deutschland, auch in Bayern, ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Die finanzielle Situation vieler kommunaler Haushalte ist jedoch bereits angespannt, und steigende Personalkosten könnten einige Gemeinden an ihre finanzielle Grenze bringen.

Manche Kommunen könnten daher gezwungen sein, ihre Hebesätze anzuheben, um den Haushaltsausgleich zu schaffen. Dies könnte sich negativ auf die Immobilieneigentümer auswirken, die dann noch höhere Grundsteuerbeträge zahlen müssten.

Fazit

Die Grundsteuerreform in Deutschland bringt Veränderungen mit sich, die Immobilieneigentümer auch in Bayern genau beobachten sollten. Die neuen Grundsteuerbescheide könnten höhere Beträge enthalten, was zu finanziellen Herausforderungen führen könnte. Es ist daher ratsam, die Bescheide sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen, vor allen Dingen, wenn Unstimmigkeiten bestehen.

Zudem sollten Immobilienkäufer die neue Grundsteuer bei der Bewertung von Immobilienkäufen berücksichtigen, da höhere Grundsteuerbeträge die Gesamtkosten beeinflussen können.

Die Situation bleibt abzuwarten, da einige Bundesländer Maßnahmen ergreifen wollen, um die Eigentümer zu schützen und die Auswirkungen der Reform zu mildern. Es bleibt zu hoffen, dass die Reform langfristig zu einer fairen Verteilung der Grundsteuer führen wird und keine übermäßige finanzielle Belastung für Immobilieneigentümer in Bayern entsteht.

10.11.2023,

Die auf dieser Seite veröffentlichten Nachrichten unterliegen dem Urheberrecht und sind Eigentum der entsprechenden Firma bzw. der Nachrichten-Quelle. Alle Rechte sind ausdrücklich vorbehalten. Jeder Nutzer, der sich Zugang zu diesem Material zugänglich macht, tut dies zu seinem persönlichen Gebrauch und die Nutzung dieses Materials unterliegt seinem alleinigen Risiko. Die Weiterverteilung und jegliche andere gewerbliche Verwertung des vorliegenden Nachrichtenmaterials ist ausdrücklich untersagt. In den Fällen, in denen solches Nachrichtenmaterial durch eine dritte Partei beigestellt wurde, erklärt jeder Besucher sein Einverständnis, die speziellen zutreffenden Nutzungsbedingungen anzuerkennen und sie zu respektieren. Wir garantieren oder bürgen nicht für die Genauigkeit oder die Zuverlässigkeit von irgendwelchen Informationen, die in den veröffentlichten Nachrichten enthalten sind, oder auch in Webseiten auf die hier Bezug genommen wird. Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
Ihr persönlicher Kontakt

URBANGOODLIVING Immobilien GmbH
Michael Urban
Steingadener Strasse 11
86980 Ingenried

Telefon: +49 (0)8868 2599877
Email: kontakt at urbangoodliving dot de

about

KennstDuEinen.de Bewertungen für URBANGOODLIVING Immobilien GmbH